Zwangsversteigerungen im Landkreis Landshut
Im Landkreis Landshut sind 5 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine im Landkreis Landshut
- land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück5. Oktober 2026land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück in Niederaichbach84100 NiederaichbachAmtsgericht Landshut75.400 €
- Wohn-/Geschäftshaus6. Oktober 2026Wohn-/Geschäftshaus in Neufahrn/NB84088 Neufahrn/NBAmtsgericht Landshut460.000 €
- land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück12. Oktober 2026land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück in Niederviehbach84184 NiederviehbachAmtsgericht Landshut172.300 €
- land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück26. Oktober 2026land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück in Niederaichbach84100 NiederaichbachAmtsgericht Landshut36.000 €
- Doppelhaushälfte, Garage7. Dezember 2026Doppelhaushälfte, Garage in Ergoldsbach84061 ErgoldsbachAmtsgericht Landshut250.000 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen im Landkreis Landshut
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es im Landkreis Landshut?
Stand 3. Oktober 2026 sind im Landkreis Landshut 5 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin im Landkreis Landshut?
Der nächste Termin ist am 5. Oktober 2026 um 09:00: land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück in Niederaichbach, Amtsgericht Landshut.
Welche Amtsgerichte sind im Landkreis Landshut zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei dem Amtsgericht Landshut. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte im Landkreis Landshut?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 172.300 € (5 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.